Hallo!
Ich nehme mal an, dass die Schiffe in echt im Meer fahren, also gebe ich dir mal die Angaben nach KVR (kollisions-verhütungs-regeln), gelten auf der hohen See/international:
Maschinenfzg. 50meter und länger führt:
Topplicht (weiß, 225°)vorn, mind. 6m über schiffskörper, nicht höher als 12m
Seitenlichter (rot/grün, 112,5°)
Hecklicht (weiß, 135°)
2 Topllicht (für 50m und länger, weiß, 225°,) achterlicher und höher als erstes Topplicht.
Das könnte noch interessant sein für eure Schiffe:
manövrierbehindertes Fzg ( wegen Art des Einsatzes), z.B. Kabelleger, Bagger, Vermessungs- und Seezeichenfzg.,...
Führt zusätzlich 3 Rundumlichter (360°) übereinander, rot/weiß/rot; (wie die Österreichische Fahne) und tagsüber 3 schwarze signalkörper: Ball/Rhombus/Ball
Wenn das Fzg in Fahrt ist, aber keine Fahrt durchs Wasser macht (also treibt, aber nirgendwo geankert/ festgemacht hat), dann führt es nur die 3 Rundumlichter.
Wenn das Fzg. aber tiefgangbehindert ist, dann hat es 3 rote Rundumlichter übereinander.
Wenn euer Fzg. ankert:
1 Rundumlicht (weiß) im vorderen Teil und
1 Rundumlicht (weiß) (für 50m Länge und mehr) am Heck, niedriger als das erste
Ab 100m muss auch noch die Decksbeleuchtung eingeschaltet werden.
Wenn das Fzg. auf Grund sitzt muss es zusätzlich zu den Ankerlichtern auch noch 2 rote Rundumlichter übereinander setzen.
Das wären jetzt eigentlich die wichtigsten Vorschriften für eure Boote