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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8622

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Moin!

Hier mal wieder ein kleiner Verbrauchertipp an Euch alle, ich denke, das viele User von dieser Thematik betroffen sind und niemand etwas zu verschenken hat.

Wie ja sicher alle mitbekommen haben, steigen die Energiekosten immer weiter, Gaspreise, Ölpreise etc. Momentan werden (jedenfalls hier bei mir) die Jahresendabrechnungen versendet. Daher auch jetzt dieses Posting. Wenn ich zB die Preisentwicklung meines Gasversorgers der letzten 3 Jahre betrachte, wurde hier um >40% angezogen.

Gern werden von den Versorgern irrsinnige Begründungen für die Steigerungen ins Feld geführt (zB Ölpreiskoppplung), die nicht nachvollziehbar sind und wogegen dem Kunden auch ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung steht - der §315 (3) BGB .

Der Verbraucher muss also nicht jede Preiserhöhung dulden. Es gibt hierzu viele Musterbriefe, mit denen auf die Preiserhöhungen reagiert werden kann.

Vereinfacht dargestellt also folgendes Schema:
1) Jahresendabrechnung abwarten
2) Individuelle Neuberechnung anhand der alten Gaspreise (regional unterschiedlich)
3) Einspruch (per Einschreiben oder persönlich abgeben) unter Verweis auf § 315 BGB gegen die Abrechnung des Versorgers und nachprüfbare Offenlegung der Kalkulation des Versorgers fordern und nur Überweisung des gekürzten Rechnungsbetrages. Wer die gesamte Zahlung des Versorgers trotzdem macht, auch "unter Vorbehalt" (wird gern von den Versorgern vorgeschlagen), sieht seine Kohle nie wieder! Denn dann tritt die sog. Beweislastumkehr ein und ich als Verbraucher müsste nachweisen, das die Preiserhöhungen unangemessen sind, was mir ohne Einsichtnahme der Unterlagen des Versorgers nie gelingen wird. Außerdem müsste in diesem Fall der Verbraucher erst einen Prozess anstrengen.

Mahnungen des Versorgers kann man dem Wertstoffkreislauf zuführen, da eine (in diesem Falll mit 315BGB begründete) strittige Forderung nicht fälllig ist, somit nicht überfällig wird und daher auch nicht wirksam gemahnt werden kann.

Hier also mal ein paar wichtige Links zu der Thematik:
www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/521666/
www.gaspreise-runter.de
forum.energienetz.de/index.php
www.verbraucherzentrale.info/

Gruß
Heiko

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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8624

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Moins, Heiko,

im Prinzip hast du da schon recht. Jedoch sollte man sich vorher überlegen, wie weit man aus dem Fenster schaut und prüfen, ob es in der Region auch andere Anbieter gibt.

Meines Wissens besteht keine Versorgungspflicht seitens der Anbieter, sodaß ein Rauswurf zwar eingeklagt werden kann, aber...

Infos zu den Versorgern gibt es u.a. hier:


www.flexgas.de/
Gruß

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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8625

  • Heiko
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das mit dem aus dem Fenster lehnen stimmt natürlich, da darf man den Bogen nicht überspannen. Ich kürze meine Gasrechnungen der letzten Jahre auch immer "nur" moderat, das muss eben jeder selbst entscheiden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2006 (825. Sitzung) neue Verordnungen für die Versorgung von Haushaltskunden beschlossen. Die neuen Verordnungen schreiben die Versorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihre Rechnung wegen vermuteter Unbilligkeit nicht vollständig begleichen (Kündigen können DIE Dich somit nicht. Das Du Dich jedoch nach einem anderen Anbieter umsiehst und ggfs. wechselst, steht DIR natürlich jederzeit frei). Damit schreibt der Bundesrat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fest: Versorgungseinstellungen gegenüber Protestkunden, die fehlende Billigkeit bemängeln, sind unzulässig. Jede Androhung der Versorgungseinstellung kann jeder mit diesem Schreiben (Seite 2/Anlage 3) abwehren, notfalls sogar durch sein Amtsgericht (Einstweilige Verfügung, schnell&schmerzlos). Aufgrund massiver und flächendeckender Verbraucherproteste hat der Bundesrat diese Regelung nun völlig unmissverständlich klargestellt.

Flexgas schön und gut, aber ich sehe vielmals diesen Vergleich "Wir sind günstig/er im Bundesdurchschnitt" o.ä.
Aber darauf zielt der 315BGB gar nicht ab, es geht bei der hier gemeinten Unbilligkeit ja nicht um "Billig" im Sinne von "günstig", sondern vielmehr um "Billig" im Sinne von "angemessen/notwendig". Diese Nebelgranate werfen viele Energieversorger.

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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8626

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Nein, schon klar, daß die dich nicht mit der Begründung zu "teuer" in die Wüste schicken werden, da gibt es andere Gründe.

Unser Anbieter schlägt uns nun einen Festpreisvertrag bis Ende 2007 vor. Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll.

Das Problem ist dabei noch nicht mal der Arbeitspreis. Unser monatlicher Grund und Messpreis überspannt den Rahmen, aber den regelt ja leider niemand, oder?

Mal schaun ob und wann wir einen weiteren Anbieter im Kreis haben werden...
Gruß

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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8629

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Festpreis oder Pauschalpreis?

Bei Festpreisen würde ich mir das genau durchrechnen, also rückwärts. Wenn das dann immer noch über dem Preis liegt, den *ich* als rechtmäßig erachte und zu zahlen gewillt bin, wäre es es ja zu meinen Lasten, wenn ich dennoch diesen Festpreis annehme.

Was isn der Messpreis? Meine (Gas)Rechnung setzt sich aus dem Preis pro kWh zusammen zzgl. ner Zählermiete. Oder meinst Du Stromrechnung? Frag doch mal im Energieverbraucherforum nach, da sind sicher schon einige aus Deiner Gegend.

Gruß
Heiko

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Gaspreisentwicklung 17 Jahre 8 Monate her #8631

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die verstehen darunter den Grundpreis / Monat, der wird nochmals in weitere Kostenblöcke zerlegt...

nix Festpreis/Pauschalpreis, korrekt Tarifgarantie für 1 Jahr. Der ist jetzt etwas preiswerter als der zuletzt abgerechnete
Gruß

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