hm, naja.
Akne 09 und Schmalzlocke Meyer hat wieder zugeschlagen?...
Exocet00 schrieb: Macht euch selbst ein Bild.
Na gut, ich fang mal an.
Erstmal ist die Masche nicht sonderlich neu. Schnell mal im Netz gesucht lande ich dabei
im Jahr 2006.
zweitens: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung meinte mein Prof immer. In diesem Fall die
ebay AGB § 10 Punkt 1 letzter Satz:
"Nach einer
[color=green:e280226725]berechtigten[/color:e280226725] Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt."
Also
entweder kommt
mit Einverständnis des Verkäufers ein Vertrag über den Laptop für 520 EUR zustande
oder bei einer [color=red:e280226725]
unberechtigten[/color:e280226725] Gebotsrücknahme ein Preis von 1.300 EUR.
Darüber hinaus hat der Anbieter des Laptops grundsätzlich
das Recht
, dem Gebotsrücknehmer unter den Rock zu fassen.
Nichts desto trotz ist der Typ mit dem Laptop aber auch offensichtlich Opfer seiner eigenen Einstellung geworden. Jedem Anbieter bei ebay sollte mittlerweile klar sein, dass er sich mit einem Startgebot 1 EUR immer dem Risiko aussetzt, dass er uU nicht den Preis erreicht, den er sich selber vorstellt. Das ist in etwa auch mit den Leuten vergleichbar, die immer im Verlauf einer Auktion stückchenweise mitbieten, anstatt gleich den Betrag, den sie wirklich auszugeben bereit sind.
Na wie auch immer, soller mal Pappis Dobermann scharfmachen. Wird schon der richtige Weg sein...
Gruß
Heiko