Ja natuerlich ist es verboten, keine Diskussion.
Wobei grade § 86 Abs. 3 ja wieder wachsweich formuliert ist. originalgetreuer Modellbau ist ja wohl eine Kunst, und damit würde ja eigentlich Abs 1 dieses Gesetzes nicht gelten.
@ Sascha, daheim machen was man will geht ja eigentlich auch nicht, denn:
"2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt."
Daheim haben würde doch unter "vorrätig halten" fallen, oder?
Für einen Tom Cruise Film wird ein Ministerium hakenkreuzbeflagt aber Modelle aus der Zeit....
Aber wie schon mehrfach gesagt, einfach an das Gesetz halten und die Dinger weglassen, dann hat man viel Geld und Ärger gespart.
Myxin